Mit den Entlastungsleistungen unterstützen wir Sie im häuslichen Alltag und entlasten pflegende Angehörige spürbar – damit wieder Zeit zum Durchatmen bleibt.
Was umfasst die Entlastung?
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung und Wäsche
- Einkäufe und Besorgungen
- Begleitung zu Terminen und Spaziergängen
- Stundenweise Betreuung
- Vermittlung verlässlicher Partner: Fußpflege, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Apotheken, Sanitätshäuser
- Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Für wen sind Entlastungsleistungen geeignet?
Sie helfen besonders pflegenden Angehörigen, die eine Auszeit brauchen, sowie Menschen, die im Haushalt und im Alltag Unterstützung benötigen – schon ab Pflegegrad 1.
Kostenübernahme: Jede pflegebedürftige Person erhält – schon ab Pflegegrad 1 – den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (Stand 2026). Damit lassen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanzieren; auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Häufige Fragen zur Entlastungsleistungen
Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein monatlicher Betrag von 131 € (Stand 2026), den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 für Betreuung und Entlastung im Alltag nutzen können.
Bekomme ich Entlastungsleistungen schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Helfen Sie auch pflegenden Angehörigen?
Ja – durch stundenweise Betreuung und Verhinderungspflege schaffen wir Freiräume für Angehörige.