
Viele Pflegebedürftige lassen jeden Monat Geld liegen, ohne es zu wissen: den Entlastungsbetrag. Dabei steht er allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – und kann den Alltag spürbar erleichtern. Hier erfahren Sie, wie Sie ihn richtig nutzen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat (Stand 2026). Er ist zweckgebunden, das heißt: Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für bestimmte Leistungen verwendet und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wer hat Anspruch?
Anspruch hat jeder, der zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat. Gerade bei Pflegegrad 1, wo es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag oft die einzige regelmäßige Geldleistung – und damit besonders wertvoll.
Wofür kann ich das Geld einsetzen?
Der Entlastungsbetrag ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gedacht, zum Beispiel:
- Unterstützung im Haushalt – Einkaufen, Putzen, Wäsche
- stundenweise Betreuung und Begleitung im Alltag
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Zuzahlung zu Tages-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Bei Pflegegrad 1 lässt er sich zusätzlich für Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes einsetzen.
So lassen Sie das Geld nicht verfallen
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie sammeln sich im Laufe des Jahres an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Wer den Betrag länger nicht abruft, verliert ihn aber irgendwann – es lohnt sich also, ihn regelmäßig zu nutzen.
So einfach geht's mit uns: Wir erbringen die Entlastungsleistungen und rechnen den Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und sich um nichts kümmern.
Entlastungsbetrag nutzen – wir helfen
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die 131 € im Monat optimal einsetzen. Fragen Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch an.
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