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Entlastungsbetrag: 131 € im Monat sinnvoll nutzen

Seniorin im Gespräch mit ihrer Betreuerin – Entlastung im Pflegealltag

Viele Pflegebedürftige lassen jeden Monat Geld liegen, ohne es zu wissen: den Entlastungsbetrag. Dabei steht er allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – und kann den Alltag spürbar erleichtern. Hier erfahren Sie, wie Sie ihn richtig nutzen.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat (Stand 2026). Er ist zweckgebunden, das heißt: Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für bestimmte Leistungen verwendet und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat jeder, der zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat. Gerade bei Pflegegrad 1, wo es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag oft die einzige regelmäßige Geldleistung – und damit besonders wertvoll.

Wofür kann ich das Geld einsetzen?

Der Entlastungsbetrag ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gedacht, zum Beispiel:

  • Unterstützung im Haushalt – Einkaufen, Putzen, Wäsche
  • stundenweise Betreuung und Begleitung im Alltag
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Zuzahlung zu Tages-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Bei Pflegegrad 1 lässt er sich zusätzlich für Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes einsetzen.

So lassen Sie das Geld nicht verfallen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie sammeln sich im Laufe des Jahres an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Wer den Betrag länger nicht abruft, verliert ihn aber irgendwann – es lohnt sich also, ihn regelmäßig zu nutzen.

So einfach geht's mit uns: Wir erbringen die Entlastungsleistungen und rechnen den Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und sich um nichts kümmern.

Entlastungsbetrag nutzen – wir helfen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie die 131 € im Monat optimal einsetzen. Fragen Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch an.

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