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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

Pflegekraft bespricht mit einem Seniorenpaar zu Hause Unterlagen zum Pflegegrad

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bis zum Entlastungsbetrag. Der Weg dorthin ist überschaubar, wenn man weiß, worauf es ankommt. Hier die wichtigsten Schritte.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse – sie ist Teil Ihrer Krankenkasse. Ein kurzer Anruf oder eine formlose schriftliche Mitteilung genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Wichtig: Das Datum zählt, denn die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend ein Antragsformular zu.

Schritt 2: Auf die Begutachtung vorbereiten

Um den Pflegegrad festzustellen, kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause – bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD). Bewertet wird, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in sechs Lebensbereichen ist: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags.

Hilfreich ist ein kleines Pflegetagebuch: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Halten Sie außerdem Arztberichte, Medikamentenpläne und den Schwerbehindertenausweis bereit.

Schritt 3: Der Begutachtungstermin

Schildern Sie die Situation so, wie sie an einem normalen Tag ist – nicht besser, als sie wirklich ist. Viele Menschen nehmen sich beim Termin zusammen; das kann zu einem zu niedrigen Pflegegrad führen. Am besten ist eine vertraute Person dabei, die den Alltag kennt und ergänzen kann.

Schritt 4: Der Bescheid

Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu, der Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1. Welche Leistung in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir gern gemeinsam.

Was tun bei einer Ablehnung?

Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – ein gut begründeter Widerspruch hat oft Erfolg. Auch hier unterstützen wir Sie.

Tipp: Sie müssen den Weg nicht allein gehen. Wir begleiten Sie von der Antragstellung über die Vorbereitung auf die Begutachtung bis zum Bescheid – kostenlos und auf Wunsch in Ihrer Muttersprache.

Wir begleiten Sie durch den Antrag

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